Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Eigenverbrauch von Solarstrom für Mehrfamilienhäuser
«Solarstrom vom eigenen Dach ist günstiger als aus dem Netz.» Durch die Revision des Energiegesetzes ist es möglich, den Strom aus der Solaranlage direkt innerhalb der Liegenschaft zu nutzen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für die Energieversorgung von Immobilien. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Geschäftsliegenschaften ist der Eigenverbrauch von Solarstrom interessant. Folgende Argumente sprechen für Eigenverbrauch von Solarstrom:

  • Höhere Attraktivität der Immobilie für Mieter/Eigentümer
  • Wirtschaftlichkeit
  • Ökologie
  • „meine Energie“

Vertragliche Bedingungen – ZEV
Das Recht auf Eigenverbrauch ist im Energiegesetz festgehalten und wird in der Energie- und Stromversorgungsverordnung präzisiert.

Mit den notwendigen vertraglichen Grundlagen schaffen Sie die Voraussetzung für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) und für die korrekte Installation der Messung durch ihr lokales Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Damit Sie von der ZEV profitieren können und die Installation der Messung durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) entsprechend angepasst werden kann, ist der Rahmenvertrag für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) Voraussetzung.

Einreichen des ZEV Rahmenvertrages
Füllen Sie alle Angaben im Rahmenvertrag ZEV sowie die Anhänge 1 bis 3 aus und unterschreiben Sie diese.

Stellen Sie diese Unterlagen Ihrem Installateur zur Verfügung. Der Installateur reicht dann den ZEV Rahmenvertrag inkl. Anhang sowie das dazugehörende Installationsgesuch bei uns ein.

Es werden nur ZEV Anträge behandelt, welche vollständig zusammen mit dem Installationsgesuch eingereicht wurden.