Stromlieferung Ablese- und Rechnungsverfahren

Informationen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie und die jeweils gültigen Tarife bilden die Grundlage für das Rechtsverhältnis zwischen Werk und Stromkunde. Diese Unterlagen sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.evraron.ch/vorschriften veröffentlicht und können auch bei uns bezogen werden. Durch den Bezug von elektrischer Energie anerkennt der Stromkunde die Bedingungen und Tarife.

Zählerablesung und Rechnungen
Die Zähler werden jeweils am 31. März und 30. September abgelesen.
Informationen zu unserem Ablese- und Rechnungsverfahren sind auf der Internetseite unter den Allgemeinen Bedingungen für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie publiziert. Sie können diese auch bei unserem Kundendienst anfordern. Beanstandungen von Rechnungen sind uns innert 8 Tagen mitzuteilen.

Adressänderungen
Informieren Sie uns mindestens 5 Arbeitstage im Voraus über Ihren Wohnungswechsel oder eine Handänderung. Damit helfen Sie uns, Ihre Zähler rechtzeitig ablesen zu können. Vorübergehende Nichtbenützung sowie saisonal oder nur zeitweise betriebene Geräte oder Anlageteile entbinden nicht von der Bezahlung allfälliger Gebühren und sind kein Grund für die Auflösung des Bezugsverhältnisses.

Kundendienst+41 27 945 75 30
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